Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen von Eventmodulen

  • Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person genutzt werden.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, ungefähr gleich ist.
  • Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherere Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  • Achten Sie auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
  • Die Aufsichtsperson sollte früh genug eingreifen wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder, gefährden.
  • Speisen und Getränke, sowie Schuhe sind in der Hüpfburg strengstens verboten.
  • Hosen- und Jackentaschen sollten vor der Nutzung kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände (z.B. Stifte oder Haarspangen) zu Verletzungen führen.
  • Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen o.ä., die zu Verletzungen der Personen oder Beschädigung der Hüpfburg führen könnten, müssen ebenfalls vor der Benutzung abgelegt werden.
  • Die Wände dürfen nicht als Sprungwand oder zum klettern genutzt werden.
  • Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Das gilt ebenfalls für die Stromverbindung der Gebläse. Niemand, außer der verantwortlichen Aufsichtsperson, darf Zugriff zum Gebläse haben.
  • Das Gebläse darf ausschließlich mit einem feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungs-kabel (IP 44) betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden und es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden. Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass während des ganzen Betriebes, keinerlei Fremdkörper in das Gebläse gelangen können und gewährleistet ist, dass das Gebläse möglichst viel Luft ansaugen kann.
  • Die Kabeltrommel muss vor Inbetriebnahme unbedingt komplett abgerollt werden.
  • Die Stellfläche der Hüpfburg muss frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. sein. Vorzugsweise ist eine Gras- bzw. Rasenfläche zu nutzen.
  • Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal der Hüpfburg in einem 90 Grad Winkel verläuft und nicht verknickt oder verdreht ist.
  • Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es darf niemand in die Hüpfburg, bis diese komplett aufgeblasen ist.
  • Bei Sturm, Regen oder starkem Wind darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o. ä.) sofort vom Mieter außer Betrieb zu nehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.
  • Sollte die Hüpfburg nass werden, ist diese mit Handtüchern zu trocknen. Sie darf auf keinen Fall, ohne Hinweis an den Vermieter, nass oder leicht feucht zurückgegeben werden.
  • Die Bereitstellung von Strom (230V, 16A) ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Daher dürfen keine weiteren Geräte daran betrieben werden.  Hierfür hat der Mieter Sorge zu tragen.
  • Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z. B. das Aufstellen auf öffentlichen Flächen) obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters.
  • Es ist die mitgelieferte Bedienungsanleitung aller gemieteten Module zu berücksichtigen.

Mietbedingungen

  • Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in einwandfreiem, sauberem und voll funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme, unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen, pfleglich, sorgfältig und ordnungsgemäß umzugehen und vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Für Schäden, starke Verschmutzung, Diebstahl oder Zerstörung, haftet der Mieter in vollem Umfang.
  • Bei Beschädigungen werden dem Mieter die Reparaturkosten oder eine Neulieferung in Rechnung gestellt.
  • Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die bei der Nutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter ist der Betreiber und haftet selbst.
  • Der Mieter haftet für alle angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
  • Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  • Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  • Bei einer Lieferung durch den Vermieter gelten folgende Regelungen:
    Zur Aufstellung und Abholung der Artikel ist eine vom Mieter gestellte zweite Person erforderlich. Der Mieter übernimmt die Haftung bei Sach- oder Personenschäden, die durch die angemieteten Gegenstände verursacht werden.
  • Die Mietsachen dürfen vom Mieter weder weitervermietet, noch an sonstige Dritte weitergegeben werden.
  • Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
  • Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person (mindestens 18 Jahre alt), zu sorgen.
  • Sollten Beschädigungen an den Mietartikeln vorliegen, sind diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Vermieter behält sich vor, von dem Mietvertrag zurückzutreten. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens des Mieters ist nicht geltend zu machen. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch in diesem Fall, die gebuchten Artikel zu einem anderen Zeitpunkt 50 % günstiger bereitzustellen.
  • Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
  • Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
  • Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

Stornierungsregelung

Sollte ihr Fest ausfallen oder Sie treten aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, folgende Stornierungsgebühren zu fordern:

  • 70 % des Gesamtbetrages wenn Sie 48 Stunden vorher absagen.
  • 80 % des Gesamtbetrages wenn Sie 24 Stunden vorher absagen.
  • Sollte das Personal bereits unterwegs zu Ihnen sein, berechnen wir Ihnen den kompletten Betrag in voller Höhe.
  • Bei nachweislichen Unwetterwarnungen können Sie kostenlos von Ihrem Vertrag zurücktreten.

Sollten einer oder mehrere Punkte dieses Vertrages nichtig sein, so hat dies keinerlei Folge oder Unwirksamkeit auf die restlichen Punkte des Vertrages.